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12.10.2009

Frankreich

Von: Christian Schörkl

Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft

In Frankreich sind seit Anfang des Jahres die folgenden neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft:

  • Verbraucher-Hotlines, über welche Beschwerden vorgenommen werden können oder über welche die korrekte Erfüllung eines Vertrages eingefordert werden kann (z.B. Kundendiensthotline), dürfen keine teuren Sondernummern sein. Sie sind im Vertrag und in jeglicher Korrespondenz anzuführen.
  • Es ist nicht zulässig, den Kundendienst nur in anderen Sprachen als Französisch anzubieten, ohne den Konsumenten darüber vorab in Kenntnis zu setzen. 

Somit werden für "After-Sales-Nummern" folgende Rufnummerngassen empfohlen: FreeCall, Landlines und 0811 (Ortstarif)

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telequest Team

 

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.


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